Verschonungsfristen ausgebauter Straßen

Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in der Ortsgemeinde Konken hier: Verschonungsfristen Nach § 13 der Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge vom 02.10.2025 ergeben sich folgende Verschonungsfristen: Hauptstraße: bis 31.12.2029 Schulstraße: bis 31.12.2028 Albesser Straße: bis 31.12.2035 Selchenbacher Straße: bis 31.12.2032 Kirchenstraße: bis

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