Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in der Ortsgemeinde Konken hier: Verschonungsfristen

Nach § 13 der Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge vom 02.10.2025 ergeben sich folgende Verschonungsfristen:
Hauptstraße: bis 31.12.2029

Schulstraße: bis 31.12.2028

Albesser Straße: bis 31.12.2035

Selchenbacher Straße: bis 31.12.2032

Kirchenstraße: bis 31.12.2041
Friedhofstraße
(von Albesser Straße bis Sonnenweg): bis 31.12.2041

Friedhofstraße
(von Hauptstraße bis Albesser Straße): bis 31.12.2044

Allgemeine Informationen über wiederkehrende Beiträge entnehmen Sie bitte der Onlineinformation unter folgendem Link: https://www.vgka.de/aktuelles/wiederkehrende- beitraege/

– Alle Angaben sind vorläufig und unverbindlich! –
Die oben aufgeführten Verschonungsfristen können in Einzelfällen abweichen!

Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen Frau Bischoff (Tel.: 06381- 6080-313) und Frau Pawlowski (Tel.: 06381-6080-312) jederzeit gerne zur Verfügung. Auch per E-Mail: beitraege@vgka.de.

Verschonungsfristen ausgebauter Straßen

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